RECHTSGEBIET 01
Waffenrecht.
Antrag, Widerruf und Verteidigung — vom Erstantrag der Waffenbesitzkarte bis zur Klage am Verwaltungsgericht.
Als Anwalt für Waffenrecht in Dortmund vertreten wir Sportschützen, Jäger, Sammler und gewerbliche Erwerber.
RECHTSGEBIET 01
Antrag, Widerruf und Verteidigung — vom Erstantrag der Waffenbesitzkarte bis zur Klage am Verwaltungsgericht.
Als Anwalt für Waffenrecht in Dortmund vertreten wir Sportschützen, Jäger, Sammler und gewerbliche Erwerber.
Das Waffenrecht ist Verwaltungsrecht — mit strafrechtlichen Konsequenzen, wenn etwas schiefgeht. Wer eine Erlaubnis verliert, verliert oft mehr als nur ein Stück Papier: den Sport, das Sammelhobby, im schlimmsten Fall die berufliche Eignung als Jäger oder Sicherheitsgewerbetreibender.
Wir kennen die Praxis der Waffenbehörden in Nordrhein-Westfalen. Wir wissen, wann eine Anhörung Erfolg hat, wann ein Widerspruch zwingend ist und wann der Gang zum Verwaltungsgericht der einzige Weg bleibt. Vor allem aber: Wir reden offen darüber, was geht — und was nicht.
Vier Verfahrensarten –
ein Ansprechpartner.
Erlaubnisse & Waffenbesitzkarte
Antrag, Voreintrag, gelbe und grüne WBK, Munitionserwerbsschein,
kleiner Waffenschein, Sammlererlaubnis nach §17 WaffG.
Zuverlässigkeit & Widerruf
Anhörung nach §45 WaffG, Widerrufsbescheid, Sicherstellung.
Als Rechtsanwalt für Waffenrecht in Dortmund prüfen wir, ob die Behörde Tatsachen oder Vermutungen anführt.
Aufbewahrung & WaffG-Vorwürfe
Vorwurf der unsachgemäßen Aufbewahrung, unerlaubter Besitz, Verstoß gegen §36 WaffG —
Auch im Strafverfahren.
Verwaltungsgericht & Eilrechtsschutz
Anfechtungsklage gegen Widerruf und Sicherstellung, Eilantrag auf aufschiebende Wirkung —
Bis hin zum OVG Münster.
So arbeiten wir.
Erstgespräch & Einordnung
Sie schildern den Sachverhalt. Wir sagen offen, ob ein Verfahren Aussicht auf Erfolg hat —
Und welche Fristen jetzt laufen. Erstgespräch nach Honorarabsprache.
Akteneinsicht & Strategie
Wir führen das Verfahren — schriftlich gegenüber der Waffenbehörde, mündlich vor dem Verwaltungsgericht. Sie bleiben informiert, wir treffen keine Entscheidung über Ihren Kopf hinweg.
Vertretung im Verfahren
Als Anwalt für Waffenrecht in Dortmund beantragen wir Einsicht in die Behörden- oder Ermittlungsakte, prüfen Tatsachen und Beweismittel und legen mit Ihnen das Vorgehen fest — Anhörung, Widerspruch oder Klage.
WICHTIGE HINWEISE
Was Mandantinnen und Mandanten regelmäßig zu spät erfahren.
Reagieren Sie auf das Anhörungsschreiben —
Aber nicht überstürzt.
Die Behörde setzt Ihnen eine Frist (oft 14 Tage).
Eine pauschale Stellungnahme ohne Akteneinsicht schadet meist mehr, als sie nützt.
Akteneinsicht beantragen, Frist verlängern lassen, dann antworten.
Ein Widerruf hat in der Regel keine aufschiebende Wirkung.
§45 Abs. 5 WaffG: Klage hemmt den Widerruf nicht automatisch.
Wer die Waffen behalten oder zurückbekommen will, braucht zusätzlich einen Eilantrag nach §80 Abs. 5 VwGO.
Eine Verurteilung berührt fast immer die Zuverlässigkeit.
Auch ein Strafbefehl wegen geringer Vergehen kann den Widerruf der WBK auslösen.
Im Strafverfahren mitdenken: Welche Verurteilung führt zu welchen waffenrechtlichen Folgen?
Wiedererteilung ist möglich —
frühestens nach Tilgung im BZR.
Je nach Strafmaß zwischen 5 und 15 Jahren.
Die Behörde prüft den Einzelfall; eine pauschale Sperre gibt es nicht.
WAS MANDANTINNNEN UND MANDANTEN FRAGEN.
01 // Die Behörde hat mir die Anhörung zum Widerruf geschickt - Was tun?
Frist notieren, nicht ignorieren. Akteneinsicht durch den Anwalt beantragen.
Der nach erfolgter Akteneinsicht qualifiziert Stellung nehmen kann.
02 // Mein Waffenschrank wurde bei einer Kontrolle beanstandet. Drohen jetzt Strafverfahren und Widerruf?
Möglicherweise beides parallel. §36 WaffG ist sowohl Ordnungswidrigkeit als auch Tatbestand für die Unzuverlässigkeit. Wir prüfen den Kontrollbericht — oft sind die Vorwürfe entkräftbar.
03 // Ich habe einen Strafbefehl bekommen. Verliere ich automatisch die WBK?
Nicht automatisch. Bei Vorsatztaten ab 60 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe wird Unzuverlässigkeit gesetzlich vermutet (§5 Abs. 2 WaffG). Bei Bagatellen ist eine Einzelfallprüfung möglich. Wichtig: Schon im Strafverfahren mitdenken, nicht erst nach Rechtskraft.
04 // Wie lange dauert ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht?
Erstinstanzlich in NRW realistisch 12 – 24 Monate bis zur mündlichen Verhandlung. Eilverfahren entscheidet das Gericht meist binnen 4 – 8 Wochen. Wir geben eine konkrete Einschätzung nach Akteneinsicht.
05 // Was kostet die Vertretung?
Im Verwaltungsverfahren rechnen wir nach RVG oder Stundensatz, je nach Aufwand ab. Im Strafverfahren ebenfalls. Wir besprechen Honorarrahmen und Erfolgsaussichten vor Mandatsannahme — keine versteckten Kosten.
06 // Muss ich meine Waffen während des Verfahrens abgeben?
Bei sofortiger Vollziehung der Sicherstellung: ja.Der Eilrechtsschutz dient dazu die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen — wir stellen den Antrag, sobald der Widerrufsbescheid vorliegt.
Uwe Lüders
Rechtsanwälte LüdersJagdrecht