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RECHTSGEBIET 03

Verkehrsrecht.

Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Dortmund vertreten wir Sie bei Bußgeldverfahren, Fahrverboten und Unfallregulierung —
Vor Behörden und Gericht.

WORUM ES IM VERKEHRSRECHT GEHT.

Das Verkehrsrecht ist spezialisiertes Ordnungswidrigkeits- und Zivilrecht mit hohen Bußgeldern, Fahrverboten und Führerscheinentzug. Ein Rechtsverstoß im Straßenverkehr kann erhebliche persönliche und finanzielle Folgen haben.

Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Dortmund beraten wir Sie bei Verkehrsverstößen, vertreten Sie in Bußgeldverfahren und kümmern uns um Unfallregulierung und Schadensersatzforderungen.
Wir prüfen die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsentscheidungen und setzen Ihre Rechte konsequent durch.

LEISTUNGEN: Verkehrsrecht Dortmund – Was wir für SIe tun

Vier Verfahrensarten –
ein Ansprechpartner.

01

Verkehrsverstöße und Bußgeld

Beratung und Vertretung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstoßen und anderen Ordnungswidrigkeiten.
Einspruch gegen Verwarnungsgelder und Massnahmen des Bußgeldkatalogs.

  • Geschwindigkeitsverstoß
  • Rotlichtverstöße
  • Alkohol & Drogen
  • Handy am Steuer
  • Einspruch und Rechtsmittel

02

Fahrverbot und Führerscheinentzug

Strategische Vertretung bei Fahrverboten und Entzug der Fahrerlaubnis.
Wir prüfen die Voraussetzungen und vertreten Sie im Einspruchsverfahren.

  • Fahrverbote
  • Führerscheinentzug (MPU)
  • Wiedererteilung
  • Verwaltungsgerichtliche Klage
  • Eilrechtsschutz

03

Unfallregulierung und Schadensersatz

Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen,
Verhandlung mit Versicherungen und Regelung von Haftungsfragen.

  • Schadensersatzforderung
  • Regulierung mit Versicherer
  • Haftungsklärung
  • Gerichtliche Geltendmachung
  • Unfallskizze und Gutachten

04

Verwaltungsgericht und Beschwerde

Anfechtungsklage gegen Behördenbescheide, Eilrechtsschutz bei Fahrverboten und
Verwaltungsgerichtliches Verfahren bis zur Berufung.

  • Anfechtungsklage
  • Eilantrag & Einstweilige Anordnung
  • Verwaltungsverfahren
  • Berufung beim OVG

ABLAUF

So arbeiten wir.

01

Erstgespräch und Akteneinsicht

Sie schildern den Sachverhalt. Wir beantragen die Akteneinsicht bei der Behörde,
prüfen die Vorwürfe und erarbeiten mit Ihnen eine Strategia.

02

Einspruch oder Klage

Je nach Fall reichen wir Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein oder erheben Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht.
Wir dokumentieren alles schriftlich.

03

Vertretung im Verfahren

Wir vertreten Sie vor der Behörde und vor Gericht.
Bei Unfällen regeln wir die Schadensersatzforderungen mit den Versicherungen oder vor Gericht.

WICHTIGE HINWEISE

Fristen und Fallstricke im Verkehrsrecht Dortmund.

Was Mandantinnen und Mandanten regelmäßig zu spät erfahren.

EINSPRUCH

Gegen einen Bußgeldbescheid muss Einspruch innerhalb von zwei Wochen erfolgen.

Die Zwei-Wochen-Frist beginnt mit Zugang des Bescheids. Zu spät eingereichte Einsprüche sind unzulässig.
Wir prüfen sofort die Erfolgsaussichten.

FAHRVERBOT

Ein Fahrverbot beginnt erst, wenn es bestandskräftig ist.

Während des Einspruchsverfahrens können Sie in der Regel noch fahren.
Ein Antrag auf aufschiebende Wirkung kann nötig sein.

SCHADENERSATZ

Schadensersatzansprüche verjähren in drei Jahren.

Nach einem Unfall sollten Sie schnell handeln.
Wir prüfen Ihre Haftungsquote und fordern Schadensersatz gegenüber dem Unfallgegner oder dessen Versicherer.

VERWARNUNGSGELD

Verwarnung und Verwarnungsgeldangebot können abgelehnt werden.

Wenn Sie nicht bezahlen, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Dann haben Sie wieder zwei Wochen für den Einspruch.

HÄUFIGE FRAGEN

WAS MANDANTINNNEN UND MANDANTEN FRAGEN.

Ja. Innerhalb von zwei Wochen nach Zugang können Sie Einspruch einreichen.
Wir prüfen für Sie, ob das Sinn macht.

Dann wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Die Behörde wertet die Beweise aus und trifft eine neue Entscheidung —
oder das Verfahren geht vor Gericht.

Das hängt vom Delikt und den Umständen ab.
Manchmal lässt sich die Höhe des Bußgelds drücken oder das Fahrverbot herabsetzen.

Nein, Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbuße geahndet, nicht mit Freiheitsstrafe.
Eine Ersatzfreiheitsstrafe tritt ein, wenn Sie die Geldbuße nicht zahlen.

Eine Mediation ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit dem Unfallgegner oder dessen Versicherer.
Das ist oft schneller und günstiger als der Klageweg.

Ja, aber erst nach Ablauf der Sperrfrist. Manchmal ist eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich.
Wir sagen Ihnen worauf es ankommt.

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