RECHTSGEBIET 03
Verkehrsrecht.
Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Dortmund vertreten wir Sie bei Bußgeldverfahren, Fahrverboten und Unfallregulierung —
Vor Behörden und Gericht.
RECHTSGEBIET 03
Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Dortmund vertreten wir Sie bei Bußgeldverfahren, Fahrverboten und Unfallregulierung —
Vor Behörden und Gericht.
Das Verkehrsrecht ist spezialisiertes Ordnungswidrigkeits- und Zivilrecht mit hohen Bußgeldern, Fahrverboten und Führerscheinentzug. Ein Rechtsverstoß im Straßenverkehr kann erhebliche persönliche und finanzielle Folgen haben.
Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Dortmund beraten wir Sie bei Verkehrsverstößen, vertreten Sie in Bußgeldverfahren und kümmern uns um Unfallregulierung und Schadensersatzforderungen.
Wir prüfen die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsentscheidungen und setzen Ihre Rechte konsequent durch.
Vier Verfahrensarten –
ein Ansprechpartner.
Verkehrsverstöße und Bußgeld
Beratung und Vertretung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstoßen und anderen Ordnungswidrigkeiten.
Einspruch gegen Verwarnungsgelder und Massnahmen des Bußgeldkatalogs.
Fahrverbot und Führerscheinentzug
Strategische Vertretung bei Fahrverboten und Entzug der Fahrerlaubnis.
Wir prüfen die Voraussetzungen und vertreten Sie im Einspruchsverfahren.
Unfallregulierung und Schadensersatz
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen,
Verhandlung mit Versicherungen und Regelung von Haftungsfragen.
Verwaltungsgericht und Beschwerde
Anfechtungsklage gegen Behördenbescheide, Eilrechtsschutz bei Fahrverboten und
Verwaltungsgerichtliches Verfahren bis zur Berufung.
So arbeiten wir.
Erstgespräch und Akteneinsicht
Sie schildern den Sachverhalt. Wir beantragen die Akteneinsicht bei der Behörde,
prüfen die Vorwürfe und erarbeiten mit Ihnen eine Strategia.
Einspruch oder Klage
Je nach Fall reichen wir Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein oder erheben Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht.
Wir dokumentieren alles schriftlich.
Vertretung im Verfahren
Wir vertreten Sie vor der Behörde und vor Gericht.
Bei Unfällen regeln wir die Schadensersatzforderungen mit den Versicherungen oder vor Gericht.
WICHTIGE HINWEISE
Was Mandantinnen und Mandanten regelmäßig zu spät erfahren.
Gegen einen Bußgeldbescheid muss Einspruch innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
Die Zwei-Wochen-Frist beginnt mit Zugang des Bescheids. Zu spät eingereichte Einsprüche sind unzulässig.
Wir prüfen sofort die Erfolgsaussichten.
Ein Fahrverbot beginnt erst, wenn es bestandskräftig ist.
Während des Einspruchsverfahrens können Sie in der Regel noch fahren.
Ein Antrag auf aufschiebende Wirkung kann nötig sein.
Schadensersatzansprüche verjähren in drei Jahren.
Nach einem Unfall sollten Sie schnell handeln.
Wir prüfen Ihre Haftungsquote und fordern Schadensersatz gegenüber dem Unfallgegner oder dessen Versicherer.
Verwarnung und Verwarnungsgeldangebot können abgelehnt werden.
Wenn Sie nicht bezahlen, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Dann haben Sie wieder zwei Wochen für den Einspruch.
WAS MANDANTINNNEN UND MANDANTEN FRAGEN.
01 // Kann ich gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?
Ja. Innerhalb von zwei Wochen nach Zugang können Sie Einspruch einreichen.
Wir prüfen für Sie, ob das Sinn macht.
02 // Was passiert, wenn ich Einspruch einreiche?
Dann wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Die Behörde wertet die Beweise aus und trifft eine neue Entscheidung —
oder das Verfahren geht vor Gericht.
03 // Kann ich ein Fahrverbot vermeiden?
Das hängt vom Delikt und den Umständen ab.
Manchmal lässt sich die Höhe des Bußgelds drücken oder das Fahrverbot herabsetzen.
04 // Kann es sein, dass ich wegen einer Geldbuße ins Gefängnis muss?
Nein, Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbuße geahndet, nicht mit Freiheitsstrafe.
Eine Ersatzfreiheitsstrafe tritt ein, wenn Sie die Geldbuße nicht zahlen.
05 // Was ist eine Mediation bei Unfällen?
Eine Mediation ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit dem Unfallgegner oder dessen Versicherer.
Das ist oft schneller und günstiger als der Klageweg.
06 // Kann ich meinen Führerschein nach Entzug zurück bekommen?
Ja, aber erst nach Ablauf der Sperrfrist. Manchmal ist eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich.
Wir sagen Ihnen worauf es ankommt.
Uwe Lüders
Rechtsanwälte Lüders