RECHTSGEBIET 06
Vereinsrecht.
Gründung, Satzung, Haftung — Als Rechtsanwalt für Vereinsrecht in Dortmund
beraten wir Vereine und Verbände umfassend.
Von der Gründung bis zur Auflösung und allen rechtlichen Fragen zum Vereinsrecht.
RECHTSGEBIET 06
Gründung, Satzung, Haftung — Als Rechtsanwalt für Vereinsrecht in Dortmund
beraten wir Vereine und Verbände umfassend.
Von der Gründung bis zur Auflösung und allen rechtlichen Fragen zum Vereinsrecht.
Vereine und Verbände sind eigene juristische Personen mit besonderen Pflichten und Rechten. Das Vereinsrecht regelt Gründung, Mitgliedschaft, Organe und Haftung — und ist nicht immer intuitiv.
Als Rechtsanwalt für Vereinsrecht in Dortmund beraten wir bei der Gründung, optimieren Ihre Satzung und helfen bei Konflikten zwischen Mitgliedern, Vorständen und Verbandsleitungen.
Wir kümmern uns um Steuerrecht, Versicherung und Haftungsfragen — damit Sie sich auf Ihre Arbeit konzentrieren können.
Vier Verfahrensarten –
ein Ansprechpartner.
Gründung und Anmeldung
Beratung bei der Gründung eines Vereins oder Verbandes.
Wir erstellen die Satzung, kümmern uns um die Eintragung ins Vereinsregister und begleiten alle administrativen Schritte.
Satzung und Governance
Optimierung bestehender Satzungen.
Wir helfen bei Satzungsänderungen und klären die Rollen von Vorstand, Mitgliederversammlung und Organen.
Mitgliedschaft und Konflikte
Beratung bei Beitritts- und Austrittsfragen, Ausschlussverfahren und Konflikten zwischen Mitgliedern.
Strategische Vertretung in internen und gerichtlichen Verfahren.
Steuern und Gemeinnützigkeit
Beratung zu Gemeinnützigkeit, Steuerbefreiung und Abgabenordnung.
Wir helfen, den Status zu erlangen und zu bewahren, und kümmern uns um die notwendige Dokumentation.
So arbeiten wir.
Erstgespräch und Situationsanalyse
Sie schildern die Ausgangslage Ihres Vereins oder Verbandes.
Wir analysieren die Struktur, prüfen die bestehende Satzung und identifizieren Handlungsbedarf.
Beratung und Planung
Wir erarbeiten mit Ihnen eine Strategie — ob Gründung, Satzungsoptimierung, Konfliktlösung.
Wir setzen alles schriftlich auf.
Umsetzung und Begleitung
Als Rechtsanwalt für Vereinsrecht in Dortmund unterstützen wir Sie bei der Umsetzung, vertreten Sie gegenüber Behörden und begleiten Sie durch alle rechtlichen Prozesse —
Von der Gründung bis zur Auflösung.
WICHTIGE HINWEISE
Was Mandantinnen und Mandanten regelmäßig zu spät erfahren.
Ein Verein entsteht durch Eintragung ins Vereinsregister.
Vor der Eintragung findet die Gründungsversammlung statt. Die Eintragung erfolgt beim Amtsgericht und wird im Vereinsregister veröffentlicht.
Das dauert in der Regel 4–8 Wochen.
Satzungsänderungen brauchen eine Mitgliederversammlung.
Die Änderung muss mit Mehrheit beschlossen werden. Danach müssen Sie die Änderung beim Amtsgericht anmelden.
Ein Mitgliedsausschluss ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig.
Der Ausschluss muss in der Satzung vorgesehen sein, fair geregelt werden und der Betroffene muss angehört werden.
Ein Ausschluss ohne Grund ist unwirksam.
Gemeinnützigkeit wird vom Finanzamt beschieden und regelmäßig überprüft.
Nach der Gründung beantragen Sie den Befreiungsbescheid. Das Finanzamt überprüft regelmäßig, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Ein Jahresbericht ist oft erforderlich.
Was Vorstände und Verbandsleitungen fragen.
01 // Wie gründe ich einen eingetragenen Verein (e. V.)?
Sie benötigen mindestens sieben Gründungsmitglieder, eine Satzung und eine Gründungsversammlung. Dann wird der Verein beim Amtsgericht eingetragen.
Wir helfen Ihnen bei allen Schritten.
02 // Was ist eine Satzung und warum ist sie wichtig?
Die Satzung ist die Grundlage des Vereins — sie regelt Ziele, Mitgliedschaft, Organe und Haftung.
Eine gute Satzung schützt den Verein und klärt Rechte und Pflichten.
03 // Kann ich ein ein Mitglied ausschließen?
Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Satzung muss einen Ausschlussgrund vorsehen.
Der Betroffene muss angehört werden. Ein grundloser Ausschluss ist unwirksam.
04 // Was ist Gemeinnützigkeit und brauche ich sie?
Gemeinnützigkeit bedeutet, dass Ihr Verein gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung ist. Das bringt Steuerbefreiung und ermöglicht Spendenquittungen.
Ob Sie sie brauchen, hängt von Ihren Zielen ab.
05 // Wer haftet für Schäden des Vereins?
Das hängt von der Situation ab. Der Verein als Körperschaft haftet für seine Vermögen.
Vorstandsmitglieder haften teilweise auch persönlich. Eine Versicherung ist oft wichtig.
06 // Kann ich den Verein auflösen und was passiert dann?
Ja, wenn die Mitgliederversammlung das beschließt. Das Vermögen wird nach Satzung verteilt —
Oft an gemeinnützige Zwecke. Wir begleiten Sie durch das ganze Verfahren.
Uwe Lüders
Rechtsanwälte Lüders
Rechtsanwälte LüdersVerkehrsrecht