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RECHTSGEBIET 06

Vereinsrecht.

Gründung, Satzung, Haftung — Als Rechtsanwalt für Vereinsrecht in Dortmund
beraten wir Vereine und Verbände umfassend.
Von der Gründung bis zur Auflösung und allen rechtlichen Fragen zum Vereinsrecht.

WORUM ES IM VEREINSRECHT GEHT.

Vereine und Verbände sind eigene juristische Personen mit besonderen Pflichten und Rechten. Das Vereinsrecht regelt Gründung, Mitgliedschaft, Organe und Haftung — und ist nicht immer intuitiv.

Als Rechtsanwalt für Vereinsrecht in Dortmund beraten wir bei der Gründung, optimieren Ihre Satzung und helfen bei Konflikten zwischen Mitgliedern, Vorständen und Verbandsleitungen.
Wir kümmern uns um Steuerrecht, Versicherung und Haftungsfragen — damit Sie sich auf Ihre Arbeit konzentrieren können.

LEISTUNGEN

Vier Verfahrensarten –
ein Ansprechpartner.

01

Gründung und Anmeldung

Beratung bei der Gründung eines Vereins oder Verbandes.
Wir erstellen die Satzung, kümmern uns um die Eintragung ins Vereinsregister und begleiten alle administrativen Schritte.

  • Erstellen der Satzung
  • Eintragung ins Vereinsregister
  • Gründungsversammlung
  • Anmeldung beim Finanzamt
  • Erste Struktur und Organe

02

Satzung und Governance

Optimierung bestehender Satzungen.
Wir helfen bei Satzungsänderungen und klären die Rollen von Vorstand, Mitgliederversammlung und Organen.

  • Optimierung der Satzung
  • Satzungsänderungen
  • Organschaftliche Regelungen
  • Geschäftsordnungen

03

Mitgliedschaft und Konflikte

Beratung bei Beitritts- und Austrittsfragen, Ausschlussverfahren und Konflikten zwischen Mitgliedern.
Strategische Vertretung in internen und gerichtlichen Verfahren.

  • Aufnahme und Austritt
  • Ausschlussverfahren
  • Mitgliederkonflikte
  • Beschwerdemanagement
  • Vorstand-Mitglied-Konflikte

04

Steuern und Gemeinnützigkeit

Beratung zu Gemeinnützigkeit, Steuerbefreiung und Abgabenordnung.
Wir helfen, den Status zu erlangen und zu bewahren, und kümmern uns um die notwendige Dokumentation.

  • Gemeinnützigkeitsprüfung
  • Befreiungsbescheide
  • Spendenquittungen
  • Jahresbericht und Dokumentation
  • Abgabenordnung (AO)

ABLAUF

So arbeiten wir.

01

Erstgespräch und Situationsanalyse

Sie schildern die Ausgangslage Ihres Vereins oder Verbandes.
Wir analysieren die Struktur, prüfen die bestehende Satzung und identifizieren Handlungsbedarf.

02

Beratung und Planung

Wir erarbeiten mit Ihnen eine Strategie — ob Gründung, Satzungsoptimierung, Konfliktlösung.
Wir setzen alles schriftlich auf.

03

Umsetzung und Begleitung

Als Rechtsanwalt für Vereinsrecht in Dortmund unterstützen wir Sie bei der Umsetzung, vertreten Sie gegenüber Behörden und begleiten Sie durch alle rechtlichen Prozesse —
Von der Gründung bis zur Auflösung.

WICHTIGE HINWEISE

Fristen und Fallstricke.

Was Mandantinnen und Mandanten regelmäßig zu spät erfahren.

GRÜNDUNG

Ein Verein entsteht durch Eintragung ins Vereinsregister.

Vor der Eintragung findet die Gründungsversammlung statt. Die Eintragung erfolgt beim Amtsgericht und wird im Vereinsregister veröffentlicht.
Das dauert in der Regel 4–8 Wochen.

SATZUNGSÄNDERUNG

Satzungsänderungen brauchen eine Mitgliederversammlung.

Die Änderung muss mit Mehrheit beschlossen werden. Danach müssen Sie die Änderung beim Amtsgericht anmelden.

AUSSCHLUSS

Ein Mitgliedsausschluss ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig.

Der Ausschluss muss in der Satzung vorgesehen sein, fair geregelt werden und der Betroffene muss angehört werden.
Ein Ausschluss ohne Grund ist unwirksam.

GEMEINNÜTZIGKEIT

Gemeinnützigkeit wird vom Finanzamt beschieden und regelmäßig überprüft.

Nach der Gründung beantragen Sie den Befreiungsbescheid. Das Finanzamt überprüft regelmäßig, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Ein Jahresbericht ist oft erforderlich.

HÄUFIGE FRAGEN

Was Vorstände und Verbandsleitungen fragen.

Sie benötigen mindestens sieben Gründungsmitglieder, eine Satzung und eine Gründungsversammlung. Dann wird der Verein beim Amtsgericht eingetragen.
Wir helfen Ihnen bei allen Schritten.

Die Satzung ist die Grundlage des Vereins — sie regelt Ziele, Mitgliedschaft, Organe und Haftung.
Eine gute Satzung schützt den Verein und klärt Rechte und Pflichten.

Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Satzung muss einen Ausschlussgrund vorsehen.
Der Betroffene muss angehört werden. Ein grundloser Ausschluss ist unwirksam.

Gemeinnützigkeit bedeutet, dass Ihr Verein gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung ist. Das bringt Steuerbefreiung und ermöglicht Spendenquittungen.
Ob Sie sie brauchen, hängt von Ihren Zielen ab.

Das hängt von der Situation ab. Der Verein als Körperschaft haftet für seine Vermögen.
Vorstandsmitglieder haften teilweise auch persönlich. Eine Versicherung ist oft wichtig.

Ja, wenn die Mitgliederversammlung das beschließt. Das Vermögen wird nach Satzung verteilt —
Oft an gemeinnützige Zwecke. Wir begleiten Sie durch das ganze Verfahren.

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