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RECHTSGEBIET 03

Strafrecht.

Ermittlungsverfahren, Anklage und Gerichtsprozesse —
Als Rechtsanwalt für Strafrecht Dortmund vertreten wir Sie mit erfahrener Verteidigungsstrategie.
Von der ersten Vernehmung bis zur Berufung.

STRAFRECHT IN DORTMUND – WORUM ES GEHT.

Das Strafrecht ist Ihre Verteidigung gegen staatliche Verfolgung. Ob Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung oder Berufung — der Umgang mit Behörden und Gericht erfordert Fachkompetenz und klare Strategie.

Als Rechtsanwalt für Strafrecht in Dortmund begleiten wir Sie von der ersten Vernehmung durch alle Phasen des Strafverfahrens. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit von Ermittlungsmaßnahmen, verhandeln mit der Staatsanwaltschaft und vertreten Sie vor Gericht — mit dem Ziel, Ihre Rechte zu schützen und das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

LEISTUNGEN

Vier Verfahrensarten –
ein Ansprechpartner.

01

Ermittlungsverfahren und Verteidigung

Beratung ab der ersten Vernehmung durch die Polizei.
Wir prüfen die Rechtmäßigkeit aller Ermittlungen und schützen Ihre Rechte im Verfahren.

  • Aussageverweigerungsrecht
  • Durchsuchung und Beschlagnahme
  • Vernehmungsschutz
  • Akteneinsicht
  • Verständigung mit der Staatsanwaltschaft

02

Hauptverhandlung und Prozessvertretung

Professionelle Vertretung vor Gericht in der Hauptverhandlung.
Wir bauen die Verteidigungsstrategie auf, befragen Zeugen und setzen Ihre Interessen durch.

  • Prozessstrategie
  • Einlassung und Verteidigung
  • Zeugenbefragung
  • Anträge und Einwände
  • Plädoyer und Argumentation

03

Berufung und Revision

Anfechtung unbefriedigender Urteile.
Wir prüfen Revisions- und Berufungsgründe und vertreten Sie in den höheren Instanzen.

  • Berufungsverfahren
  • Revisionsantrag
  • Verfahrensfehler
  • Sachverhalt und Rechtsanwendung
  • BGH-Verfahren

04

Spezialfälle und Besonderheiten

Verfahren mit Komplexität: Wirtschaftsstrafrecht, Sexualstrafrecht,
Drogenstrafrecht und besondere prozessuale Situationen.

  • Jugendstrafrecht
  • Wirtschaftsdelikte
  • Sexualstrafrecht
  • Drogenstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht

ABLAUF

So arbeiten wir.

01

Vernehmung und Strategiefindung

Bei polizeilicher Vernehmung sind wir an Ihrer Seite.
Wir beraten Sie zu Ihren Rechten, schützen Sie vor Fehlern und entwickeln gemeinsam die Verteidigungsstrategie.

02

Akteneinsicht und Vorbereitung

Wir sichten alle Ermittlungsakten, prüfen auf Verfahrensfehler und bereiten die Hauptverhandlung detailliert vor —
Mit vollständiger Dokumentation.

03

Vertretung vor Gericht

In der Hauptverhandlung vertreten wir Sie als Rechtsanwalt für Strafrecht in Dortmund professionell, befragen Zeugen kritisch,
stellen Anträge und verteidigen Ihre Interessen mit klarer Argumentation bis zum Urteil.

WICHTIGE HINWEISE

Fristen und Fallstricke.

Was Mandantinnen und Mandanten regelmäßig zu spät erfahren.

AUSSAGE UND RECHT

Sie haben das Recht zu schweigen —
nutzen Sie es richtig.

Bei polizeilicher Vernehmung können Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Wir beraten Sie, wann das sinnvoll ist und wie Sie Ihre Rechte schützen.

AKTENEINSICHT

Die Staatsanwaltschaft muss Ihnen alle Beweise zeigen —
Rechtzeitig.

Sie haben das Recht auf Einsicht in die Ermittlungsakten.
Wir fordern diese an und prüfen, ob alle relevanten Unterlagen offenbart wurden.

BERUFUNG

Innerhalb von zwei Wochen nach Urteilsverkündung kann Berufung eingelegt werden.

Ein unbefriedigtes Urteil ist nicht das letzte Wort.
Wir prüfen Berufungs- und Revisionsgründe und vertreten Sie in höheren Instanzen.

VERSTÄNDIGUNG

Oft können sich Parteien auf ein Verfahrensergebnis einigen.

Eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft und Gericht kann schneller Klarheit bringen.
Wir handeln für Sie aus und dokumentieren alles transparent.

HÄUFIGE FRAGEN

WAS MANDANTINNNEN UND MANDANTEN FRAGEN.

Ja. Sie haben das Recht auf Beistand durch einen Rechtsanwalt —
Nutzen Sie es von Anfang an. Wir schützen Ihre Rechte und beraten Sie zu jeder Frage.

Die Ermittlungen gehen weiter. Die Staatsanwaltschaft prüft das Ermittlungsergebnis und entscheidet über Anklage oder Einstellung.
Wir beobachten das Verfahren und bewerten Ihre Chancen.

Ja. Wir prüfen alle Ermittlungsschritte auf ihre Rechtmäßigkeit. Verfahrensfehler können zur Verwertungsunfähigkeit von Beweisen führen — auch das kann entscheidend sein.

Die Kosten richten sich nach Aufwand und Schwierigkeit des Falles.
Unter gewissen Voraussetzungen kann eine Pflichtverteidigung in Betracht kommen, so dass die Kosten von der Staatskasse übernommen werden.
Wir besprechen das offen mit Ihnen.

Ja, durch Berufung oder Revision — je nach Art des Fehlers und Instanz.
Wir prüfen die Chancen und vertreten Sie konsequent in der nächsten Instanz.

Das ist sehr verschieden — von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren.
Komplexe Verfahren dauern länger. Wir informieren Sie transparent über den aktuellen Stand.

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