RECHTSGEBIET 03
Strafrecht.
Ermittlungsverfahren, Anklage und Gerichtsprozesse —
Als Rechtsanwalt für Strafrecht Dortmund vertreten wir Sie mit erfahrener Verteidigungsstrategie.
Von der ersten Vernehmung bis zur Berufung.
RECHTSGEBIET 03
Ermittlungsverfahren, Anklage und Gerichtsprozesse —
Als Rechtsanwalt für Strafrecht Dortmund vertreten wir Sie mit erfahrener Verteidigungsstrategie.
Von der ersten Vernehmung bis zur Berufung.
Das Strafrecht ist Ihre Verteidigung gegen staatliche Verfolgung. Ob Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung oder Berufung — der Umgang mit Behörden und Gericht erfordert Fachkompetenz und klare Strategie.
Als Rechtsanwalt für Strafrecht in Dortmund begleiten wir Sie von der ersten Vernehmung durch alle Phasen des Strafverfahrens. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit von Ermittlungsmaßnahmen, verhandeln mit der Staatsanwaltschaft und vertreten Sie vor Gericht — mit dem Ziel, Ihre Rechte zu schützen und das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Vier Verfahrensarten –
ein Ansprechpartner.
Ermittlungsverfahren und Verteidigung
Beratung ab der ersten Vernehmung durch die Polizei.
Wir prüfen die Rechtmäßigkeit aller Ermittlungen und schützen Ihre Rechte im Verfahren.
Hauptverhandlung und Prozessvertretung
Professionelle Vertretung vor Gericht in der Hauptverhandlung.
Wir bauen die Verteidigungsstrategie auf, befragen Zeugen und setzen Ihre Interessen durch.
Berufung und Revision
Anfechtung unbefriedigender Urteile.
Wir prüfen Revisions- und Berufungsgründe und vertreten Sie in den höheren Instanzen.
Spezialfälle und Besonderheiten
Verfahren mit Komplexität: Wirtschaftsstrafrecht, Sexualstrafrecht,
Drogenstrafrecht und besondere prozessuale Situationen.
So arbeiten wir.
Vernehmung und Strategiefindung
Bei polizeilicher Vernehmung sind wir an Ihrer Seite.
Wir beraten Sie zu Ihren Rechten, schützen Sie vor Fehlern und entwickeln gemeinsam die Verteidigungsstrategie.
Akteneinsicht und Vorbereitung
Wir sichten alle Ermittlungsakten, prüfen auf Verfahrensfehler und bereiten die Hauptverhandlung detailliert vor —
Mit vollständiger Dokumentation.
Vertretung vor Gericht
In der Hauptverhandlung vertreten wir Sie als Rechtsanwalt für Strafrecht in Dortmund professionell, befragen Zeugen kritisch,
stellen Anträge und verteidigen Ihre Interessen mit klarer Argumentation bis zum Urteil.
WICHTIGE HINWEISE
Was Mandantinnen und Mandanten regelmäßig zu spät erfahren.
Sie haben das Recht zu schweigen —
nutzen Sie es richtig.
Bei polizeilicher Vernehmung können Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Wir beraten Sie, wann das sinnvoll ist und wie Sie Ihre Rechte schützen.
Die Staatsanwaltschaft muss Ihnen alle Beweise zeigen —
Rechtzeitig.
Sie haben das Recht auf Einsicht in die Ermittlungsakten.
Wir fordern diese an und prüfen, ob alle relevanten Unterlagen offenbart wurden.
Innerhalb von zwei Wochen nach Urteilsverkündung kann Berufung eingelegt werden.
Ein unbefriedigtes Urteil ist nicht das letzte Wort.
Wir prüfen Berufungs- und Revisionsgründe und vertreten Sie in höheren Instanzen.
Oft können sich Parteien auf ein Verfahrensergebnis einigen.
Eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft und Gericht kann schneller Klarheit bringen.
Wir handeln für Sie aus und dokumentieren alles transparent.
WAS MANDANTINNNEN UND MANDANTEN FRAGEN.
01 // Kann ich bei einer polizeilichen Vernehmung einen Rechtsanwalt dabei haben?
Ja. Sie haben das Recht auf Beistand durch einen Rechtsanwalt —
Nutzen Sie es von Anfang an. Wir schützen Ihre Rechte und beraten Sie zu jeder Frage.
02 // Was passiert nach der Vernehmung?
Die Ermittlungen gehen weiter. Die Staatsanwaltschaft prüft das Ermittlungsergebnis und entscheidet über Anklage oder Einstellung.
Wir beobachten das Verfahren und bewerten Ihre Chancen.
03 // Kann ich auch Verfahrensfehler rügen?
Ja. Wir prüfen alle Ermittlungsschritte auf ihre Rechtmäßigkeit. Verfahrensfehler können zur Verwertungsunfähigkeit von Beweisen führen — auch das kann entscheidend sein.
04 // Was kostet die Verteidigung auf Rechnung?
Die Kosten richten sich nach Aufwand und Schwierigkeit des Falles.
Unter gewissen Voraussetzungen kann eine Pflichtverteidigung in Betracht kommen, so dass die Kosten von der Staatskasse übernommen werden.
Wir besprechen das offen mit Ihnen.
05 // Kann ich ein Urteil anfechten?
Ja, durch Berufung oder Revision — je nach Art des Fehlers und Instanz.
Wir prüfen die Chancen und vertreten Sie konsequent in der nächsten Instanz.
06 // Wie lange dauert ein Strafverfahren?
Das ist sehr verschieden — von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren.
Komplexe Verfahren dauern länger. Wir informieren Sie transparent über den aktuellen Stand.
Uwe Lüders
Rechtsanwälte Lüders
Rechtsanwälte LüdersVereinsrecht