RECHTSGEBIET 05
Mietrecht.
Mietvertrag, Miethöhe, Kündigung, Kaution und Mängelbeseitigung —
Als Rechtsanwalt für Mietrecht in Dortmund vertreten wir Sie gegenüber Vermietern und Mietern. Auch bei Nebenkosten und Betriebskostenabrechnung.
RECHTSGEBIET 05
Mietvertrag, Miethöhe, Kündigung, Kaution und Mängelbeseitigung —
Als Rechtsanwalt für Mietrecht in Dortmund vertreten wir Sie gegenüber Vermietern und Mietern. Auch bei Nebenkosten und Betriebskostenabrechnung.
Das Mietrecht ist spezialisiertes Zivilrecht mit vielen Besonderheiten für Mieter und Vermieter.
Eine Mietvereinbarung kann erhebliche finanzielle und persönliche Auswirkungen haben.
Als Rechtsanwalt für Mietrecht in Dortmund beraten wir bei Mietverträgen, vertreten Sie in Mietstreitigkeiten und prüfen die Rechtmäßigkeit von Kündigungen, Mieterhöhungen und Nebenkostenabrechnungen.
Wir setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.
Vier Verfahrensarten –
ein Ansprechpartner.
Mietvertrag und Mietbedingungen
Beratung und Verhandlung von Mietverträgen.
Überprüfung von Klauseln auf Zulässigkeit und faire Bedingungen für beide Seiten.
Miethöhe und Mieterhöhung
Überprüfung von Mieterhöhungen auf Rechtmäßigkeit.
Beratung zur ortsüblichen Vergleichsmiete und Staffelmietvereinbarungen.
Kündigung und Mietbeendigung
Prüfung von Kündigungen auf Wirksamkeit und Einhaltung von Fristen.
Abwehr von unrechtmäßigen Kündigungen und Geltendmachung von Kündigungsschutz.
Kaution und Rückforderung
Beratung zur korrekten Kaution und Zinsabrechnung.
Vertretung bei Kaution-Rückforderungsansprüchen und Kontrolle der Schadensersatzforderungen.
So arbeiten wir.
Erstgespräch und Fallanalyse
Sie schildern den Sachverhalt.
Wir analysieren Ihren Mietvertrag, prüfen die Rechtslage und erarbeiten mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie.
Schriftliche Kommunikation
Als Rechtsanwalt für Mietrecht in Dortmund verfassen wir Schreiben an die Gegenseite, stellen Forderungen und setzen Ihre Rechte durch.
Eine außergerichtliche Einigung ist oft möglich.
Gerichtliche Vertretung
Falls nötig, vertreten wir Sie vor dem Mietgericht oder beim Landgericht.
Wir begleiten das Verfahren von der Klage bis zur Vollstreckung.
WICHTIGE HINWEISE
Was Mandantinnen und Mandanten regelmäßig zu spät erfahren.
Die Kündigungsfrist für den Mieter beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder –
Ende eines Kalendermonats.
Der Vermieter benötigt meist drei Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Entscheidend ist der Zugang der Kündigung, nicht der Versand. Wir prüfen sofort die Wirksamkeit.
Eine Mieterhöhung muss mindestens zwei Monate vorher schriftlich angekündigt werden.
Ohne korrektes Schreiben ist die Erhöhung unwirksam.
Wir prüfen, ob die ortsübliche Vergleichsmiete korrekt ist und ob Mietpreisbremsen gelten.
Der Vermieter hat vier Wochen Zeit, die Nebenkostenabrechnung zu erstellen —
Spätestens ein Jahr nach Ablauf des Abrechnungsjahres.
Fehlerhafte Abrechnungen müssen wir überprüfen.
Wir beanstanden zu Unrecht berechnete Positionen und fordern Rückzahlungen ein.
Die Kaution muss verzinst werden —
Mit der üblichen Geschäftsbank-Zinsrate.
Bei Mietende muss die Kaution mit Zinsen innerhalb von drei bis sechs Monaten zurückgezahlt werden.
Wir prüfen rechtswidrige Einbehalte.
WAS MANDANTINNNEN UND MANDANTEN FRAGEN.
01 // Was tun, wenn ich meine Miete nicht zahlen kann?
Die Miete muss pünktlich gezahlt werden. Bei Verzug droht eine Kündigung.
Kontaktieren Sie uns schnell — eventuell gibt es Lösungen wie Stundung oder Ratenzahlung.
02 // Ist meine Nebenkostenabrechnung korrekt?
Das ist oft unklar. Wir überprüfen die Abrechnung auf Fehler und beanstanden unzulässige Posten.
Häufig bekommen Sie Geld zurück.
03 // Kann der Vermieter mir kündigen?
Das hängt vom Grund ab. Bei berechtigtem Interesse (Eigenbedarf, Zahlungsverzug) kann er kündigen —
Aber nicht immer rechtswirksam. Wir prüfen schnell.
04 // Wie hoch darf die Miete sein?
Das hängt von der ortsüblichen Vergleichsmiete ab und in einigen Städten von der Mietpreisbremse.
Wir überprüfen, ob die Mieterhöhung zulässig ist.
05 // Bekomme ich meine Kaution zurück?
Ja, nach Ende des Mietverhältnisses. Der Vermieter darf Schäden abziehen —
Aber nur echte Mängel, keine Verschleiß. Wir prüfen die Berechtigung.
06 // Was ist ein Räumungstitel?
Das ist ein gerichtliches Urteil, das Sie zwingt, die Wohnung zu räumen. Ohne rechtskräftigen Räumungstitel kann der Vermieter die Wohnung nicht räumen —
Wir wehren rechtswidrige Klagen ab.
Uwe Lüders
Rechtsanwälte Lüders
Rechtsanwälte LüdersStrafrecht