RECHTSGEBIET 02
Jagdrecht.
Jagdschein, Pacht, Wildschaden und Hegemaßnahmen —
Vom Antrag bis zur Klage.
Als Rechtsanwalt für Jagdrecht in Dortmund vertreten wir Jäger, Grundstückseigentümer und Jagdgenossenschaften.
RECHTSGEBIET 02
Jagdschein, Pacht, Wildschaden und Hegemaßnahmen —
Vom Antrag bis zur Klage.
Als Rechtsanwalt für Jagdrecht in Dortmund vertreten wir Jäger, Grundstückseigentümer und Jagdgenossenschaften.
Jagdrecht Dortmund: Spezialisiertes Verwaltungsrecht mit eigenen Behörden und Genehmigungsverfahren. Wer einen Jagdschein braucht, ein Revier pachten will oder sich in einen Wildschadensstreit verwickelt, braucht Rechtssicherheit.
Wir kennen die Praxis der Jagdbehörden und haben Erfahrung mit Pachtstreitigkeiten, Hegemaßnahmen und verwaltungsrechtlichen Konflikten. Als Rechtsanwalt für Jagdrecht in Dortmund reden wir offen darüber, welche Chancen Ihre Situation hat — und wo die Grenzen liegen.
Vier Verfahrensarten –
ein Ansprechpartner.
01
Antrag, Vorbereitung auf die Prüfung, Beschwerde bei Ablehnung,
Besitzkarte und Jagdwaffen-Erlaubnisse.
02
Gestaltung sicherer Pachtverträge, Pachtstreitigkeiten, Kündigung,
Revierstreitigkeiten mit Nachbarn und Jagdgenossenschaften.
03
Wildschadensersatz nach LJG, Haftung des Jagdausübungsberechtigten,
Verfahren vor Gericht und Versicherung.
04
Klage gegen Behördenbescheide, Eilrechtsschutz,
Verwaltungsgerichtliches Verfahren bis zur Berufung.
So arbeiten wir.
Erstgespräch & Einordnung
Sie schildern den Sachverhalt. Wir sagen offen, ob ein Verfahren Aussicht auf Erfolg hat —
Und welche Fristen jetzt laufen. Erstgespräch nach Honorarabsprache.
Akteneinsicht & Strategie
Wir führen das Verfahren — schriftlich gegenüber der Waffenbehörde, mündlich vor dem Verwaltungsgericht.
Sie bleiben informiert, wir treffen keine Entscheidung über Ihren Kopf hinweg.
Vertretung im Verfahren
Als Rechtsanwalt für Jagdrecht in Dortmund beantragen wir Einsicht in die Behörden- oder Ermittlungsakte, prüfen Tatsachen und Beweismittel und legen mit Ihnen das Vorgehen fest —
Anhörung, Widerspruch oder Klage.
WICHTIGE HINWEISE
Was Mandantinnen und Mandanten regelmäßig zu spät erfahren.
Der Jagdschein gilt maximal für drei Jahre — Antrag auf Verlängerung rechtzeitig stellen.
Jagdjahre beginnen am 1. April und enden am 31. März des Folgejahres. Die Behörde braucht Zeit zur Prüfung. Verspätete Anträge können abgelehnt werden.
Ein Pachtvertrag sollte wasserdicht sein — vor allem die Kündigungsfristen.
Mündliche Absprachen führen zu Streit.
Schriftliche Verträge mit klaren Regelungen zu Dauer, Kündigung, Wildschaden und Hegemaßnahmen sind essentiell.
Wildschadensersatz ist an strenge Voraussetzungen geknüpft.
Der Jagdausübungsberechtigte haftet nur unter bestimmten Bedingungen. Die Dokumentation des Schadens und schnelle Anmeldung sind entscheidend.
Bescheide der Jagdbehörde können widersprochen werden.
Die Widerspruchsfrist beträgt meist 4 Wochen ab Zugang.
Im Streitfall hilft nur die Klage beim Verwaltungsgericht.
WAS MANDANTINNNEN UND MANDANTEN FRAGEN.
01 // Welche Voraussetzungen muss ich für einen Jagdschein erfüllen?
Mindestalter 16 Jahre (Jugendjagdschein) oder 18 Jahre (Jagdschein),
bestandene Jägerprüfung, Zuverlässigkeit und Eignung.
02 // Wie lange ist ein Jagdschein gültig?
Der Jagdschein wird für ein Jagdjahr (1. April – 31. März), bzw. maximal für drei Jagdjahre ausgestellt.
Eine Verlängerung ist möglich, wenn Sie die Voraussetzungen weiter erfüllen.
03 // Was muss ich in einem Pachtvertrag regeln?
Dauer, Kündigungsfristen, Jagdgebiet, Hegemaßnahmen, Wildschaden, Versicherung und eventuelle Konflikte mit Nachbarn.
Unsere Verträge schützen beide Seiten.
04 // Wie hoch ist der Ersatz von Wildschaden?
Das hängt vom Bundesland und dem konkreten Schaden ab.
Der Jagdausübungsberechtigte haftet nur, wenn er Massnahmen zur Verhütung von Wildschaden hätte durchführen müssen.
05 // Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins abgelehnt wird?
Widerspruch innerhalb von 4 Wochen einreichen.
Wir überprüfen den Bescheid und vertreten Sie im Beschwerdeverfahren oder vor Gericht.
06 // Darf ich in einem fremden Jagdrevier jagen?
Nur mit Zustimmung des/der Jagdausübungsberechtigten. Bei mehreren Jagdausübungsberechtigten müssen alle zustimmen.
Wir klären Ihre Rechte und Pflichten.
Uwe Lüders
Rechtsanwälte Lüders
Rechtsanwälte LüdersMietrecht